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KOSULLAR

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TUMCAR
Mietbedingungen
Broker- & Lieferanten
Gültig ab: 2026
www.tumrentacar.com
Hinweis
Dieser Text enthält die unternehmensstandardisierten Mietbedingungen für Reservierungen über TUMCAR – Türkiye Airport Car Rental. Bei der Fahrzeugübergabe wird zusätzlich ein Mietvertrag und/oder ein Übergabeprotokoll mit dem Lieferanten (Vermieter) unterzeichnet. Lieferantenspezifische Regelungen (Selbstbeteiligung, Kaution, Kilometer, Kraftstoff usw.) können verbindlich sein.
1) Begriffe
Abschnitt 1
TUMCAR: Vermittlungsplattform (Broker) für Reservierung und Information.
Lieferant / Vermieter: Lokales Autovermietungsunternehmen, das das Fahrzeug tatsächlich übergibt, den Vertrag unterzeichnen lässt und Beleg/Rechnung ausstellt.
Mieter: Person, die reserviert und das Fahrzeug übernimmt.
Zusatzfahrer: Weitere(r) Fahrer, der/die im Vertrag eingetragen wird/werden.
Selbstbeteiligung (Excess): Maximalbetrag, für den der Mieter im Schadensfall haftet (abhängig vom Schutzpaket).
2) Plattformstruktur & Vertragsabschluss
Abschnitt 2
2.1. Die über TUMCAR vorgenommene Reservierung ist eine Vermittlungsleistung.
2.2. Bei der Fahrzeugübergabe wird zusätzlich ein Mietvertrag/Übergabeprotokoll zwischen Mieter und Lieferant unterzeichnet.
2.3. Diese Bedingungen beschreiben den Plattformstandard; die endgültigen Mietbedingungen können je nach Lieferantenvertrag, Fahrzeugklasse und lokalen Abläufen variieren.
2.4. Der Mieter bestätigt die Akzeptanz der lieferantenspezifischen Regeln zu Selbstbeteiligung, Kaution, Kilometern, Kraftstoff und Zusatzleistungen.
3) Reservierung, Preise & Zahlung
Abschnitt 3
3.1. Der Preis basiert auf Datum/Uhrzeit, Fahrzeuggruppe, Standort, Schutzpaketen und Zusatzleistungen.
3.2. Standard: Zahlung bei Fahrzeugübergabe (Bar/Karte), vorbehaltlich der Annahme durch den Lieferanten.
3.3. Einige Lieferanten können je nach Risiko/Schutzpaket eine Kaution oder Vorautorisierung verlangen.
3.4. Bei zwingenden Gründen (Wechselkurs, gesetzliche Abgaben/Steuern) können Preise angepasst werden (nach Möglichkeit vor Übergabe).
4) Fahrzeugübergabe & Rückgabe
Abschnitt 4
4.1. Bei Übergabe werden vorhandene Schäden, Kraftstoffstand, Kilometerstand und Zubehör im Übergabeprotokoll dokumentiert.
4.2. Bei Rückgabe erfolgt eine Kontrolle; fehlender Kraftstoff, Zusatzkilometer, Schäden, Reinigung und Verspätung können berechnet werden.
4.3 Verspätete Rückgabe
0–59 Min.: [___] Gebühr kann anfallen.
Ab 60 Min.: 1 Tagesmiete kann berechnet werden (Regel des Lieferanten).
5) Fahrervoraussetzungen & Dokumente
Abschnitt 5
5.1. Mindestalter und Mindestdauer des Führerscheins können je nach Fahrzeugklasse variieren.
  • Economy/Mittelklasse: häufig 21–23 Jahre / 1–2 Jahre Führerschein
  • SUV/Luxus: höhere Anforderungen möglich
5.2. Bei Übergabe vorzulegen: gültiger Führerschein, Ausweis/Reisepass.
5.3. Zusatzfahrer dürfen nur fahren, wenn sie im Vertrag eingetragen sind; andernfalls kann der Schutz entfallen.
6) Nutzungsbeschränkungen
Abschnitt 6
6.1. Nutzung für Rennen/Drift, Geschwindigkeitsversuche, Offroad (ohne Genehmigung), gewerbliche Transporte/Kurierdienste sowie Ziehen/Schieben ist untersagt.
6.2. Ausreise aus der Türkei ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.
6.3. Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist strikt verboten.
6.4. Bei nicht eingetragenem Fahrer oder fehlenden erforderlichen Protokollen kann der Schutz/Versicherung ungültig werden.
7) Versicherung & Schutzpakete (mit Selbstbeteiligung)
Abschnitt 7
Umfang und Bedingungen können je nach Lieferantenvertrag variieren. Nachfolgend der TUMCAR-Standard zur Information.
7.1. Gesetzliche Haftpflicht: Deckt Drittschäden im gesetzlichen Rahmen.
7.2. CDW – mit Selbstbeteiligung: Im Schadenfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung.
7.3. TP – mit Selbstbeteiligung: Im Diebstahlfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung.
7.4 Reifen • Glas • Scheinwerferschutz (mit Selbstbeteiligung)
Umfang: Reifenschaden/Panne, Glasschaden/Steinschlag, Scheinwerferbruch/-riss
Selbstbeteiligung: [___] (je nach Fahrzeugklasse)
Hinweis: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Schutz entfallen (z. B. Weiterfahrt mit plattem Reifen, starker Bordsteinaufprall).
7.5. Vollschutz/ohne Selbstbeteiligung (falls verfügbar) wird ggf. nach Lieferantenbedingungen angeboten.
8) Nicht gedeckte Fälle
Abschnitt 8
  • Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss
  • Nicht autorisierter / nicht eingetragener Fahrer
  • Fahren ohne gültigen Führerschein
  • Fehlende erforderliche amtliche Protokolle (wo notwendig)
  • Ausreise ohne Genehmigung
  • Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Rennen/Drift
  • Falsches Tanken und sonstige fahrerbedingte Ursachen
Hinweis: Die Liste ist beispielhaft und nicht abschließend; maßgeblich ist der Lieferantenvertrag.
9) Vorgehen bei Unfall / Schaden / Diebstahl
Abschnitt 9
9.1. Der Mieter informiert den Lieferanten unverzüglich und holt Anweisungen ein.
9.2. Wo erforderlich, sind Polizei-/Gendarmeriebericht und Unfallprotokoll zu erstellen.
9.3. Foto-/Videodokumentation und Unterlagen sind zu sichern und auf Verlangen vorzulegen.
9.4. Unterlassene Meldung, fehlende Protokolle oder unvollständige Unterlagen können zum Wegfall des Schutzes führen.
10) Fahrerbedingte Defekte – Strikte Haftung
Strenge Klausel
10.1. Der Mieter haftet unmittelbar für alle mechanischen/elektronischen/technischen Schäden und Kosten, die durch Fehlbedienung, Vernachlässigung, Vertragsverstöße oder Missachtung technischer Hinweise entstehen.
10.2. Beispiele (nicht abschließend):
  • Falsches Tanken
  • Weiterfahrt trotz Überhitzungswarnung, Fahren ohne Öl/Kühlmittel
  • Kupplungsschaden, Getriebe-/Differentialschäden (nutzungsbedingt)
  • Unterbodenschäden, Ölwanne/Schutzblech beschädigt
  • Warnleuchten ignorieren
  • Schadensvergrößerung durch Weiterfahrt (z. B. platten Reifen)
10.3. In diesen Fällen trägt der Mieter Abschleppkosten, Werkstatt, Teile, Arbeit, Gutachterkosten, Verwaltungsaufwand sowie ggf. Nutzungsausfall.
11) Nutzungsausfall (Mietausfall)
11.1. Wenn das Fahrzeug wegen Schaden/Defekt in der Werkstatt bleibt, kann der Lieferant einen Nutzungsausfall auf Basis der Tagesmiete berechnen.
11.2. Die Dauer ergibt sich aus Werkstattunterlagen und/oder Gutachterberichten.
12) Kraftstoffregelung
12.1. Standard: Voll übernehmen – voll zurückgeben.
12.2. Alternative: Voll übernehmen – leer zurückgeben (Kraftstoffservice) oder andere Modelle gemäß Lieferantenregel.
13) Kilometer
13.1. Die Kilometerregelung kann je nach Lieferant und Fahrzeugklasse variieren.
13.2. Aktuelle Kilometerangaben und Limits sind während der Reservierung sowie auf der jeweiligen Fahrzeugseite der Website einsehbar.
13.3. Bei Überschreitung des Limits werden Mehrkilometer gemäß der gültigen Lieferantentarife berechnet.
14) Maut/Brücken & Verkehrsverstöße
14.1. Maut-/Brückengebühren (HGS/OGS) sowie Verkehrsverstöße trägt der Mieter.
14.2. Nachträglich erfasste Gebühren/Strafen können inkl. Service-/Bearbeitungsgebühr berechnet werden: [___].
15) Zusatzleistungen (lieferantenabhängig)
  • Baby-/Kindersitz
  • Zusatzfahrer
  • One-way (Einwegmiete)
  • Kraftstoffservice
  • Zusatzkilometer-Paket
  • HGS-Paket / Mautservice
Die Preisberechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Tarife des Lieferanten.
16) Reinigung, Rauchen & Innenraumregeln
16.1. Bei starker Verschmutzung, Geruch, Rauchen, Brand-/Fleckschäden kann eine Detailreinigung und/oder Reparatur berechnet werden.
16.2. Regeln zur Mitnahme von Haustieren können je nach Lieferant variieren.
17) Höhere Gewalt
Bei Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Flugausfällen u. ä. bemühen sich die Parteien um eine angemessene Lösung; operative Entscheidungen können durch den Lieferanten getroffen werden.
18) Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Türkei. Zuständig sind – soweit gesetzlich zulässig – die Gerichte/Vollstreckungsbehörden am Ort der Fahrzeugübergabe und/oder am Sitz des Lieferanten.
Platzhalter zur Aktualisierung: Kaution, Selbstbeteiligungen, Verspätungsgebühren, Reinigungs-/Rauchgebühren usw. [___]
TUMCAR • Türkiye Airport Car Rental