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Mietbedingungen – 2027-konform

Mietbedingungen – 2027-konform

 

TUMCAR
Mietbedingungen – 2027-konform
Aktuell – Offizieller Vertragstext 
2027 COMPLIANCE
 www.tumrentacar.com
Hinweis
Diese Mietbedingungen gelten für alle Reservierungen über die Plattform TUMCAR – Türkiye Airport Car Rental und wurden auf Basis der türkischen Mietwagen-Regelungen (Stand 2027) erstellt. Bei der Fahrzeugübergabe wird zusätzlich ein Mietvertrag mit dem jeweiligen Lieferanten/Partner (Vermieter) unterzeichnet; dessen Bedingungen sind verbindlich.
1) Plattformstruktur & Rechtlicher Status
Kapitel 1
1.1. TUMCAR ist eine Vermittlungsplattform (Broker).
1.2. Die Fahrzeuge werden von autorisierten Partnern/Lieferanten am jeweiligen Standort bereitgestellt.
1.3. Bei der Fahrzeugübergabe wird zusätzlich ein Mietvertrag zwischen Mieter und Lieferant geschlossen.
1.4. Operative und technische Verantwortung liegt beim jeweiligen Lieferanten (Vermieter).
2) 2027-Konformität (Türkei)
Kapitel 2
✅ Fahrzeugalter
Flottenstandards orientieren sich an den Vorgaben (z.B. max. 5 Jahre, je nach Segment & Verfügbarkeit).
✅ Kilometerstand
Flottenstandards orientieren sich an den Vorgaben (z.B. unter 100.000 km, je nach Segment & Verfügbarkeit).
✅ Autorisierte Lieferanten
Zusammenarbeit mit autorisierten, registrierten und steuerpflichtigen Partnern.
✅ Schriftliche Verträge
Verträge werden schriftlich geschlossen und dokumentiert.
Hinweis: Konkrete Details (Alter/KM/Mindestanforderungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Lieferantenvertrag und der Fahrzeugkategorie.
3) Fahreranforderungen
Kapitel 3
  • Mindestalter: 21–23 (je nach Fahrzeugklasse)
  • Mindestdauer Führerschein: 1–2 Jahre (je nach Fahrzeugklasse)
  • Premium/Luxus: höhere Anforderungen möglich
  • Zusatzfahrer: muss im Vertrag eingetragen werden
4) Versicherungsschutz
Kapitel 4
????️ Gesetzliche Haftpflicht
Deckt Schäden an Dritten im gesetzlichen Rahmen.
???? CDW (mit Selbstbeteiligung)
Bei Schäden gilt eine Selbstbeteiligung, die vom Mieter zu tragen ist.
???? Diebstahlschutz (mit Selbstbeteiligung)
Schutz bei Diebstahl – ebenfalls mit vereinbarter Selbstbeteiligung.
Wichtig: Umfang, Selbstbeteiligungen und Ausnahmen richten sich nach dem Lieferantenvertrag.
5) Reifen • Glas • Lichtschutz (mit Selbstbeteiligung)
Kapitel 5
Der Reifen • Glas • Lichtschutz wird als Selbstbeteiligungsmodell angeboten (je nach Lieferant/Fahrzeug).
Umfang
  • Reifenpanne / Reifenschaden
  • Steinschlag / Bruch an Frontscheibe
  • Schäden an Seiten-/Heckscheiben
  • Scheinwerferbruch / Riss
Selbstbeteiligung
  • Im Schadenfall gilt eine fixe oder klassenabhängige Selbstbeteiligung
  • Höhe variiert je nach Fahrzeugkategorie
  • Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol/Drogen → Schutz entfällt
Schadensablauf: Bei einem Schaden sind sofort der Lieferant zu informieren und – falls erforderlich – ein amtliches Protokoll (Unfallbericht/Polizei) zu erstellen. Andernfalls kann der Schutz entfallen.
6) Ausschlüsse (nicht versichert)
Kapitel 6
⚠ In folgenden Fällen haftet der Mieter vollständig
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahren ohne gültigen Führerschein
  • Nicht eingetragener Fahrer
  • Kein amtliches Protokoll bei Unfall (falls erforderlich)
  • Falsches Tanken
  • Ausreise ins Ausland ohne schriftliche Genehmigung
  • Vorsätzliche/erhebliche Verkehrsverstöße, extreme Geschwindigkeit
7) Fahrerbedingte Schäden & technische Defekte
Kapitel 7
Technische Defekte und Schäden, die durch Fehlbedienung, Pflichtverletzung oder fahrlässige Nutzung entstehen, gehen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zu Lasten des Mieters.
Beispiele
  • Falsches Tanken
  • Kupplungsschaden durch Fehlbedienung
  • Weiterfahrt trotz Warnleuchten
  • Überhitzung durch Missachtung (Kühlmittel/Temperatur)
  • Schadenvergrößerung durch Weiterfahrt nach Unfall
Kosten zu Lasten des Mieters
  • Abschlepp- & Pannenhilfe
  • Werkstatt-/Diagnosekosten
  • Reparatur & Ersatzteile
  • Nutzungsausfall (Mietausfall)
8–13) Weitere Kernbedingungen (Kurz)
8) Nutzungsausfall
Bei Werkstattaufenthalt kann ein Nutzungsausfall/Nutzungsausfalltage gemäß Bericht & Nachweis berechnet werden.
9) Kaution & Zahlung
Häufig Zahlung bei Übergabe; Kaution kann je nach Risiko/Selbstbeteiligung vom Lieferanten verlangt werden.
10) Kilometer
Oft unbegrenzt; ggf. Tageslimit und Mehr-km-Gebühr je nach Klasse.
11) Maut & Bußgelder
Maut/Brücken & Bußgelder trägt der Mieter; nachträgliche Belastung inkl. Servicegebühr möglich.
12) Auslandsfahrten
Ausreise aus der Türkei nur mit schriftlicher Genehmigung.
13) Lieferantenbedingungen
Selbstbeteiligung, Kaution, Kilometerlimit und regionale Einschränkungen können variieren; Vertrag bei Übergabe ist maßgeblich.
Gerichtsfester Abschnitt: Fahrerhaftung & Schadensersatz
Vertragstext (streng)
ARTIKEL 1 – KLARE/UMFASSENDE HAFTUNG
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Mietvertrags zu benutzen. Bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten, Fehlbedienung, Fahrlässigkeit oder vertragswidriger Nutzung haftet der Mieter unmittelbar und unbeschränkt für alle daraus entstehenden mechanischen, elektronischen, technischen und operativen Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder vertragswidriger Nutzung kann der Versicherungsschutz entfallen.
ARTIKEL 2 – FAHRERBEDINGTE DEFEKTE/Schäden (Beispiele, nicht abschließend)
2.1 Mechanik
  • Kupplungsschaden (Fehlbedienung)
  • Getriebe-/Differentialschäden
  • Motorschaden durch Überhitzung
  • Turbolader-Schaden (Nutzungbedingt)
  • Ölwanne/Unterbodenschaden & ölarmes Fahren
  • Falsches Tanken
2.2 Elektrik/Elektronik
  • Unbefugte Eingriffe
  • Flüssigkeitsschaden
  • Falscher Anschluss von Zubehör
  • Batterieentladung durch Nutzerfehler
2.3 Fahrwerk/Unterboden
  • Unterbodenkontakt, Aufsetzen
  • Achse/Querlenker/Stoßdämpfer
  • Rahmen/Strukturschäden
  • Offroad-Nutzung ohne Genehmigung
2.4 Reifen • Felgen • Glas • Licht
Selbst bei vereinbartem Schutz mit Selbstbeteiligung entfällt die Leistung bei grober Fahrlässigkeit, Weiterfahrt mit plattem Reifen, starkem Bordsteinaufprall oder vorsätzlicher Beschädigung.
2.5 Grobe Verstöße (Schutz entfällt)
  • Fahren unter Alkohol/Drogen
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Nicht eingetragener Fahrer
  • Rennen, Drift, aggressive Fahrweise
  • Weiterfahrt trotz Warnleuchten
  • Kein amtliches Protokoll bei Unfall
ARTIKEL 3 – UMFASSENDE SCHADENSERSATZPFLICHT
Bei fahrerbedingten Schäden verpflichtet sich der Mieter zur sofortigen Zahlung (einmalig) der folgenden Positionen: Reparatur & Originalteile, Arbeitslohn, Abschleppen/Pannenhilfe, Gutachterkosten, Selbstbeteiligung, Wertminderung, Nutzungsausfall (Mietausfall) sowie Verwaltungs- und Verfolgungskosten.
ARTIKEL 4 – NUTZUNGSAUSFALL (MIETAUSFALL)
Für die Dauer des Werkstattaufenthalts kann ein Nutzungsausfall auf Basis des Tagesmietpreises berechnet werden. Die Dauer ergibt sich aus Werkstatt-/Gutachterberichten; der Mieter erkennt die Angemessenheit an.
ARTIKEL 5 – BEWEISMITTEL
Übergabeprotokolle, Foto-/Videodokumentation, Werkstatt- und Gutachterberichte gelten als maßgebliche Beweismittel.
ARTIKEL 6 – REGRESS
Selbst wenn eine Versicherung zahlt, bleibt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder Vertragsverstoß ein Regress möglich. Der Mieter akzeptiert entsprechende Regressforderungen.
ARTIKEL 7 – GERICHTSSTAND
Zuständig sind die Gerichte am Ort der Fahrzeugübergabe und/oder am Sitz des Lieferanten (Vermieters), soweit gesetzlich zulässig.
ARTIKEL 8 – SCHLUSSBESTIMMUNG
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe für alle nutzungsbedingten Schäden. Dieser Abschnitt ist Bestandteil des Mietvertrags.
Tipp: Selbstbeteiligungen/Kaution/Altersregeln je Lieferant und Fahrzeugklasse separat ausweisen.
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